A Detailing Linz

AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Fassung August 2026, A Detailing, Adnan Hosic

1. Geltungsbereich und Einbeziehung

Diese AGB gelten für Verträge zwischen A Detailing, Inhaber Adnan Hosic, Franzosenhausweg 41, 4030 Linz, nachfolgend Auftragnehmer, und seinen Kunden über Fahrzeugaufbereitung und Fahrzeugpflege. Sie gelten nur, wenn der Kunde vor Vertragsabschluss auf sie hingewiesen wurde, sie einsehen konnte und ihrer Geltung zugestimmt hat.

Gegenüber Verbrauchern gelten zwingende gesetzliche Bestimmungen auch dann, wenn diese AGB eine abweichende Regelung enthalten sollten. Abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Leistungsbeschreibungen und Preise auf der Website sind unverbindliche Informationen und eine Einladung zur Anfrage. Mitgeteilt werden insbesondere das gewünschte Fahrzeug, der Fahrzeugzustand und der gewünschte Leistungsumfang. Ein Vertrag kommt durch eine ausdrückliche Terminbestätigung, die Annahme eines individuellen Angebots oder spätestens durch die einvernehmliche Fahrzeugübergabe zur Bearbeitung zustande.

3. Leistungsumfang

Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem bestätigten Auftrag. Preisangaben mit dem Zusatz „ab" beziehen sich auf einen üblichen Fahrzeugzustand. Zeigt sich bei der Besichtigung ein erheblicher Mehraufwand, etwa wegen starker Verschmutzung, Tierhaaren, Nikotin, empfindlichen Materialien oder nicht erkennbaren Vorschäden, wird dieser vor der zusätzlichen Ausführung mit dem Kunden abgestimmt.

Nicht geschuldet ist ein technisch unmögliches oder gefahrloses Ergebnis. Dazu können insbesondere bereits beschädigter Klarlack, Steinschläge, Verätzungen, Risse, Rost, dauerhafte Verfärbungen oder stark gealterte Materialien zählen. Ein bestimmter optischer Erfolg ist nur geschuldet, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

5. Preise und Zahlung

Alle genannten Preise sind Endpreise in Euro. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist das Entgelt bei Abholung des Fahrzeugs ohne Abzug fällig und kann bar oder per Banküberweisung bezahlt werden.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Notwendige und angemessene Mahnkosten können nur im gesetzlich zulässigen Umfang verrechnet werden.

6. Termine, Verschiebung und Absage

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine Absage oder Verschiebung ist bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich. Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann eine angemessene Ausfallentschädigung bis zu 50 Prozent des vereinbarten Auftragswertes verlangt werden, soweit der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte. Ersparte Aufwendungen werden abgezogen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Angegebene Fertigstellungszeiten sind voraussichtliche Zeitangaben. Bei unerwartetem Mehraufwand oder Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers wird der Kunde möglichst früh informiert.

7. Fahrzeugübernahme und Dokumentation

Der erkennbare Fahrzeugzustand und vorhandene Schäden können bei der Übernahme gemeinsam festgehalten und fotografisch dokumentiert werden. Diese Dokumentation dient der korrekten Vertragserfüllung und der Klärung möglicher Ansprüche. Sie wird nicht ohne gesonderte Einwilligung zu Werbezwecken veröffentlicht.

8. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Der Kunde wird gebeten, erkennbare Mängel möglichst bei der Übernahme mitzuteilen, damit eine rasche Prüfung und Verbesserung möglich ist. Gesetzliche Gewährleistungsrechte von Verbrauchern werden durch eine spätere Meldung nicht eingeschränkt.

9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Keine Haftung besteht, soweit ein Schaden ausschließlich auf einen bereits vorhandenen, nicht erkennbaren Mangel oder auf eine vom Kunden verschwiegene Besonderheit des Fahrzeugs zurückzuführen ist und auch bei fachgerechter Arbeit nicht vermeidbar war.

Eine Haftung für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände besteht nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Pflicht des Kunden, persönliche Gegenstände vor der Übergabe zu entfernen, bleibt davon unberührt.

10. Rücktrittsrecht für Verbraucher bei Fernabsatz

Liegt ein Fernabsatzvertrag im Sinn des FAGG vor, insbesondere weil ein Dienstleistungsvertrag mit einem Verbraucher im Rahmen eines dafür organisierten Systems ausschließlich über Telefon, E-Mail oder WhatsApp geschlossen wird, kann der Verbraucher binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Zur Ausübung genügt eine eindeutige Erklärung an A Detailing, Adnan Hosic, Franzosenhausweg 41, 4030 Linz, oder an office@adetailing.at.

Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass die Dienstleistung bereits innerhalb der Rücktrittsfrist beginnt, ist bei einem späteren Rücktritt ein angemessener Betrag für die bis dahin erbrachte Leistung zu bezahlen. Das Rücktrittsrecht erlischt bei vollständiger Leistungserbringung nur, wenn der Verbraucher dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt und bestätigt hat, vom Erlöschen des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben.

Muster für eine Rücktrittserklärung

An A Detailing, Adnan Hosic, Franzosenhausweg 41, 4030 Linz, E-Mail: office@adetailing.at

Hiermit trete ich von dem von mir abgeschlossenen Vertrag über folgende Dienstleistung zurück: __________
Bestellt am: __________
Name und Anschrift: __________
Datum und Unterschrift, nur bei Erklärung auf Papier: __________

11. Abholung und Verwahrung

Das Fahrzeug ist nach Verständigung zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen. Entstehen wegen einer vom Kunden zu vertretenden verspäteten Abholung nach vorheriger Verständigung tatsächlich notwendige und angemessene Verwahrungskosten, können diese nach vorherigem Hinweis verrechnet werden.

12. Fotos für Website und soziale Medien

Fotos oder Videos des Fahrzeugs werden zu Werbe oder Referenzzwecken nur aufgrund einer gesonderten freiwilligen Einwilligung veröffentlicht. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Vertragserfüllung ist nicht von dieser Einwilligung abhängig.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingender Schutz des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Für Verträge mit Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Linz vereinbart.

14. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.